Neue Energieeinsparverordnung tritt am 1. Mai 2014 in Kraft- Aushangpflicht für Energieausweise verschärft

Nach Beschluss des Bundestages und Bundesrates tritt am 1. Mai 2014 die neue Energieeinsparverordnung in Kraft (EnEV 2014). Kern der Novelle ist eine Anhebung der energetischen Standards von Neubauten beim Primärenergiebedarf um 25 Prozent ab 2016.
Im Gebäudebestand gibt es hingegen keine Verschärfungen. Wesentliche Änderungen betreffen jedoch den Energieausweis:
Neu ist die Einführung der Pflicht zum Aushang des Energieausweises in privaten Gebäuden mit „starkem Publikumsverkehr“ (z.B. Hotels, Kinos und Kaufhäuser).

Bisher gilt eine Aushangpflicht nur in öffentlichen Gebäuden. Danach müssen ab 1. Mai 2014 auch gastgewerbliche Betriebe, die auf über 500 Quadratmetern Nutzfläche einen starken Publikumsverkehr aufweisen, den Energieausweis an gut sichtbarer Stelle öffentlich aushängen.
Hierzu zählen zum Beispiel die Lobby oder das Restaurant.

Dies gilt jedoch nur für die Betriebe, die bereits über einen Energieausweis verfügen!

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Energiekampagne Gastgewerbe oder direkt beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.